Home > Aktuelles > Aktuelles des 26-09-2012

Vorschlag für eine Verordnung über Basisinformationsblätter für Anlageprodukte (Bundesrat Drucksache 388/12) und COM (2012) 352 (Europäische Commission).
Bei diesem Vorschlag geht es um die Verbesserung der Transparenz auf dem Anlagemarkt für Kleinanleger. Ein Dateninformationsblatt muss von dem Anbieter des Anlageproduktes verfasst werden. Dabei muss es sich um ein kurzes Dokument handeln, dass prägnant und nicht in Fachsprache geschrieben ist, damit es für den durchschnittlichen Kleinanleger verständlich ist. Das Informationsblatt ist vor der Anlageentscheidung zur Verfügung zu stellen.
Die Verordnung sollte für alle Produkte, unabhängig von ihrer Form oder Konzeption, gelten, die aufgelegt werden, um Kleinanlegern Investitionsmöglichkeiten zu bieten, bei denen die dem Anleger gebotene Rendite von der Entwicklung eines oder mehrerer Vermögens- oder Referenzwerte abhängig ist.

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