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 In den verschiedenen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des EWR bestehen noch substantielle Unterschiede in den jeweiligen nationalen Anlegerschutzstandards.

 Die Gründung des Vereins erfolgt in dem Bewusstsein, dass ein effektiver Anlegerschutz in Europa nur funktionieren kann, wenn die Bürger nicht nur gesetzlich geschützt sind, sondern auch ihre Rechte kennen und wahrnehmen. Durch die Freiheit des Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs wird der grenzüberschreitende Marktzugang zwar liberaler, auf der anderen Seite aber für den Verbraucher gefährlicher. Durch die Öffnung der Märkte können grenzüberschreitend bestimmte Dienstleistungen erbracht werden. Der rechtsunkundige Bürger steht vor neuen Situationen und ist mit ihm nicht vertrauten Rechtsordnungen konfrontiert.

 Ziel des Vereins ist es, den Kapitalanlegern Unterstützung bei der Wahrnehmung ihrer Interessen auf Europäischer Ebene zu bieten, insbesondere durch die Zusammenarbeit mit verbraucherfreundlichen Institutionen wie Verbraucherschutzverbänden, Aufsichtsbehörden, Ermittlungsbehörden, Rechtsanwälten und vergleichbare Einrichtungen.

 Der Verein bezweckt auch den Informationsaustausch unter Anlegern, nationalen und internationalen Aufsichts- und Regulierungsbehörden, Strafverfolgungsbehörden, der Presse sowie die Warnung vor dubiosen Anlagen, die Hilfestellung bei der Aufklärung in Schadensfällen und die Schärfung des Bewusstseins für die Risiken von Kapitalanlagen. Der Verein beschäftigt sich zudem mit der Erforschung der Regulierungen des jeweiligen nationalen Kapitalmarktrechts, der Rechtsvergleichung und der Effektivität der Umsetzung der EU-Richtlinien sowie der Anwendung von EU-Verordnungen.

 Der Verein soll neben der Beobachtung geltenden nationalen und europäischen Rechts auch Hilfestellung bei der Verfolgung von Ansprüchen geschädigter Kapitalanleger bieten. Der Satzungszweck wird insbesondere durch die Vermittlung geeigneter Anwaltskanzleien, durch Öffentlichkeitsarbeit und die Beantwortung von Anfragen (außer Rechtsberatung) erreicht.


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